Historisches Verzeichnis ungarischer, ungarischstämmiger und ungarischsprachiger Seelsorger im Ausland

Hetényi György Bonaventura OFMCap

Hetényi György Bonaventura OFMCap
Aus dem Dienst ausgeschieden
Geburtsdaten:
Budapest, Österreich-Ungarische Monarchie, derzeit Ungarn — 13. August 1909
Sterbedaten:
Phoenix, AZ, USA — 7. April 1977
Konfession:
episzkopális
zuvor: Römisch-katholisch (1949-ig)
Kirchlicher Status:
ordensgebunden
Diözese / Orden:
kapucinus (Ordo Fratrum Minorum Capuccinorum)
Weihegrad:
Priester
Eintritt ins Ordensleben:
9. September 1933
Ewige Gelübde:
ismeretlen
Priesterweihe:
ismeretlen
Begräbnisort:
Saint Francis Cemetery
Phoenix, AZ, USA
Weiterer verwendeter Name:
Rev. George Paul Hetenyi
Biographische Daten
Ein Kapuzinermönch ungarischer Herkunft, römisch-katholischer Priester, später episkopaler und zeitweise auch orthodoxer Geistlicher. Die amerikanische Phase seines Lebens wurde durch den Tod seiner Frau im Jahr 1949 und das darauf folgende, mehr als anderthalb Jahrzehnte andauernde Strafverfahren bekannt. Sein Prozess wurde in den Vereinigten Staaten zu einem der verfassungsrechtlichen Präzedenzfälle im Zusammenhang mit dem Verbot der doppelten Strafverfolgung.

Sein ursprünglicher Familienname war „Hirsh“, den er zu einem unbekannten Zeitpunkt in „Hetényi“ ungarisierte. Am 9. September 1933 trat er in den Kapuzinerorden ein. Im Ordensverzeichnis von 1935 wurde er bereits als Theologiestudent im fünften Studienjahr aufgeführt, was darauf hindeutet, dass er bereits vor seinem Eintritt in den Orden ein Theologiestudium absolviert hatte. Der genaue Zeitpunkt seiner Priesterweihe ist bislang nicht bekannt.

In der zweiten Hälfte der 1930er Jahre ging er nach Nordamerika. Den Ordensverzeichnissen zufolge war er 1938 in Toronto und 1939 in Windsor tätig. 1940 wurde er in die Vereinigten Staaten versetzt, wo er in Chicago in der römisch-katholischen Pfarrei St. Stephan tätig war. In den späteren Kapuziner-Verzeichnissen der 1940er Jahre taucht sein Name nicht mehr auf, sodass das Ende seines Ordensdienstes auf diesen Zeitraum datiert werden kann.

In den Vereinigten Staaten lebte er unter dem Namen George Paul Hetenyi. Die amerikanische Staatsbürgerschaft erlangte er 1947. Nach seinem Bruch mit der römisch-katholischen Kirche und dem Kapuzinerorden war er als episkopaler Pfarrer tätig; Quellen zufolge wirkte er in einer Phase seiner Laufbahn auch als orthodoxer Pfarrer. Er war auch als reisender Seelsorger tätig. In seinem Auto hatte er einen zusammenklappbaren Altar, eine tragbare Orgel und andere liturgische Geräte, mit deren Hilfe er an verschiedenen Orten Gottesdienste abhalten konnte.

Am 16. August 1946 heiratete er in Oakland, Kalifornien, Jean Gertrude Rose Gareist, eine Absolventin der University of California und Konzertgeigerin, die auch im Oakland Symphony Orchestra spielte. Aus ihrer Ehe gingen zwei Kinder hervor. Die Familie lebte 1949 in Amherst im Bundesstaat New York in der Wohnsiedlung Allenhurst Gardens.

Jean Hetenyi verschwand im April 1949. Ihre Leiche wurde am 23. April 1949 im Genesee River in der Nähe von Rochester gefunden. Zwei Schüsse des Kalibers .25 hatten ihr das Leben gekostet. Die Ermittlungen richteten den Verdacht bald auf ihren Ehemann. Bei der Untersuchung von Hetenyis Auto wurden Blutspuren und eine Kugel gefunden; laut ballistischer Untersuchung stammten die im Auto und im Körper des Opfers gefundenen Kugeln aus derselben Waffe. Die Tatwaffe wurde nicht gefunden, und die gegen ihn vorgebrachten Beweise waren im Wesentlichen indirekter Natur.

Die Grand Jury von Monroe County erhob am 19. Mai 1949 Anklage gegen ihn wegen Mordes ersten Grades. Sein erster Prozess fand im Dezember 1949 statt. Die Geschworenen befanden ihn des Mordes zweiten Grades für schuldig, und im Januar 1950 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von fünfzig Jahren bis lebenslänglich verurteilt. Das Urteil wurde später aufgehoben.

Im zweiten Verfahren wurde er erneut wegen Mordes ersten Grades angeklagt, diesmal für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Dieses Urteil wurde vom New York Court of Appeals aufgehoben. Er wurde ein drittes Mal vor Gericht gestellt; dabei wurde er erneut des Mordes zweiten Grades für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von vierzig Jahren bis lebenslänglich verurteilt.

Hetényi focht jahrelang die Rechtmäßigkeit der Verfahren an und berief sich dabei darauf, dass, da die erste Jury ihn lediglich des Mordes zweiten Grades für schuldig befunden hatte, der Staat ihn in den nachfolgenden Verfahren nicht erneut wegen Mordes ersten Grades vor Gericht hätte stellen dürfen. Sein Fall gelangte schließlich unter dem Titel „United States of America ex rel. George Hetenyi v. Walter H. Wilkins, Warden of Attica State Prison“ vor das Berufungsgericht des Zweiten Bezirks der Vereinigten Staaten. Die Verhandlung fand am 12. März 1965 statt, die Entscheidung wurde am 13. Juli gefällt.

Die Mehrheitsmeinung wurde von Bundesrichter Thurgood Marshall, dem späteren Mitglied des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, verfasst. Das Gericht stellte fest, dass der Staat New York die verfassungsmäßigen Rechte von Hetényi verletzt hatte, indem er nach dem ersten Verfahren erneut ein Verfahren wegen Mordes ersten Grades gegen ihn einleitete. Dem Urteil zufolge hatte die erste Jury ihn zwar nicht ausdrücklich vom Vorwurf des Mordes ersten Grades freigesprochen, doch der Staat hatte bereits einmal versucht, ein solches Urteil zu erwirken, und war dabei gescheitert. Das Gericht befand daher, dass das Verfahren mit der neuen, schwerwiegenderen Anklage grundsätzlich ungerecht war und sein Recht auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren gemäß dem vierzehnten Verfassungszusatz verletzt habe. Das Bundesgericht ordnete an, Hetényi auf freien Fuß zu setzen, sofern der Staat New York ihm nicht innerhalb einer angemessenen Frist ein neues Verfahren gewährt, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.

Anstelle eines weiteren umfassenden Verfahrens kam es schließlich zu einer Einigung. Hetényi bekannte sich schuldig, eine weniger schwere Straftat begangen zu haben, nämlich fahrlässige Tötung. Die bereits im Gefängnis verbrachte lange Zeit wurde ihm auf seine Strafe angerechnet, und am 6. Juni 1966 wurde er entlassen. Bei seiner Entlassung betonte er, dass er sich in ein Kloster zurückziehen und ein Leben als Mönch führen wolle. Dies wurde letztendlich nicht verwirklicht.

Später heiratete er erneut; 1969 wurde Maria Hendrika Stolle seine Ehefrau. Die letzten Jahre seines Lebens verbrachte er in Arizona. Am 7. April 1977 verstarb er im Alter von 67 Jahren in Phoenix. Er wurde auf dem Saint Francis Cemetery in Phoenix beigesetzt.

György Hetényis Lebensweg wich in außergewöhnlicher Weise vom üblichen Werdegang der ungarischen Mönche und Priester ab, die zwischen den beiden Weltkriegen nach Nordamerika gelangten. Er begann seine Tätigkeit in Nordamerika als ungarischer Kapuziner und katholischer Priester, wechselte dann die Konfession, gründete eine Familie und verbrachte schließlich wegen der Ermordung seiner Frau viele Jahre im Gefängnis. Sein Fall geht jedoch über seine persönliche Geschichte hinaus: Das Urteil „Hetenyi gegen Wilkins“ aus dem Jahr 1965 wurde zu einem bemerkenswerten Präzedenzfall im amerikanischen Verfassungsrecht hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen wiederholten Strafverfahren und einem fairen Verfahren.
Dienstorte im Ausland
Von Bis Ort Aktueller Name, Land Kirche / Institution Funktion
1938 Toronto, ON, Kanada
1939 Windsor, ON, Kanada
1940 Chicago, IL, USA Szent István R. K. Egyházközség
Lebenslauf
Geburt
Budapest, Österreich-Ungarische Monarchie, derzeit Ungarn
Eintritt ins Ordensleben
Dienst im Ausland
Toronto, ON, Kanada
Dienst im Ausland
Windsor, ON, Kanada
Dienst im Ausland
Chicago, IL, USA
Szent István R. K. Egyházközség
Tod
Phoenix, AZ, USA
Quellen
Bilder
Foto Foto
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Zitierung dieses Eintrags
Hetényi György Bonaventura OFMCap: Personendatensatz. In: Historisches Verzeichnis ungarischer, ungarischstämmiger und ungarischsprachiger Seelsorger im Ausland. Verfügbar unter: https://www.diaszporalelkipasztorok.hu/persons_v2/view.php?id=388 (abgerufen am: 2026-09-13).
Letzte Änderung: 12. August 2026 22:58 | Geöffnet: 8 Mal